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Beschreibung der 
geplanten Maßnahmen 

Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Bauprojekten. 

Maßnahmen in Zusammenhang mit den freiwerdenden Bahnflächen

[B2) Brückenbauwerk am neuen Neuhauser Tunnel

[B2] Brückenbauwerk am neuen Neuhauser Tunnel
Zeithorizont: mittelfristig
Der Neuhauser Tunnel wird durch die Deutsche Bahn umgebaut. Das neue Brückenbauwerk wird durch die Bahn nur für die weiterhin aktiven Gleisanlagen konzipiert und erneuert. Eine Mitnutzung auf dem Brückenbauwerk für öffentliche Zwecke ist nicht vorgesehen. Um die Durchgängigkeit der Grünen Schiene zu gewährleisten ist ein eigenständiges Brückenbauwerk zur Querung der Gaustraße zu erstellen. Die Spannweite wird dem vorliegenden geplanten Querschnitt der Gaustraße entsprechend mit 15,50m angenommen. Ein Wechsel zwischen dem um 5,50m höher gelegenen Niveau der Grünen Schiene und der Gaustraße soll ermöglicht werden. Die dazu nötige Wegeführung mit integrierten Treppen- bzw. Rampenanlagen ist zu konzipieren und umzusetzen.

[B9] Bauliche Nachverdichtung entlang der Güterhallenstraße

[B9] Bauliche Nachverdichtung entlang der Güterhallenstraße
Zeithorizont: mittelfristig
Entlang der Güterhallenstraße ist eine bauliche Nachverdichtung angestrebt. Es soll schwerpunktmäßig eine Nutzung durch Dienstleistungsgewerbe erfolgen. Vorstellbar sind sowohl Büronutzungen als nicht störendes Gewerbe, aber auch belebende Angebote, die eine höhere Besucherfrequentierung nach sich ziehen. So kann insbesondere die Erdgeschosszone mit Flächen z.B. für Läden, Ateliers oder Gastronomiebetriebe ausgewiesen werden, um der südlichen Auftaktfunktion der Grünen Schiene entsprechend, einen Übergang zum nahgelegenen Stadtzentrum zu bilden. Durch die Erweiterung der Versorgungsangebote und eine attraktive Freiraumgestaltung wird diese Belebung auch als eine Verbesserung des Wohnumfeldes für die benachbarten Wohnstandorte verstanden.

[B10] Jugendzentrum

[B10] Jugendzentrum
Zeithorizont: mittelfristig
Ein Jugendzentrum soll im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes errichtet werden, mit einem Einzugsbereich über das Projektgebiet hinaus. Das Haus der Jugend soll in den neuen Standort integriert werden. Es ist ein Raumprogramm und die weitere Hochbauplanung zu entwickeln. Die Verortung wird grundsätzlich wegen der Verkehrsgunst in Nähe des Auftaktplatzes zwischen Grüner Schiene und Bahnhofsvorplatz vorgeschlagen.

[B11] Auftaktplatz zwischen Grüner Schiene und Bahnhofsvorplatz

[B11] Auftaktplatz zwischen Grüner Schiene und Bahnhofsvorplatz
Zeithorizont: mittelfristig
Der Übergang zwischen Grüner Schiene und Bahnhofsvorplatz soll als urbaner Startpunkt ausgestaltet werden. Die Freifläche erstreckt sich entlang der Güterhallenstraße und erschließt das Jugendzentrum. Die Freiraumgestaltung ist in Zusammenhang der baulichen Entwicklung und deren Nutzungen zu planen. Der Platz schließt nördlich des westlichen Bahnhofsvorplatzes an und soll auch den topographischen Übergang zwischen Bahnhofsvorplatz und Grüner Schiene lösen.

[B12] Denk- bzw. Mahnmal zur Deportation

[B12] Denk- bzw. Mahnmal zur Deportation
Zeithorizont: mittelfristig
Im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes soll unter Einbeziehung vorhandener historischer Spuren ein Freiraumbereich als Denk- bzw. Mahnmal für die Opfer von Deportationen in der Zeit des Naziregimes errichtet werden. Im städtebaulichen Rahmenplan ist die Signatur für diese Maßnahme im Bereich des Auftaktplatzes zwischen Grüner Schiene und Bahnhofsvorplatz verortet worden, da eine gemeinsame Gestaltung grundsätzlich vorstellbar ist. Das urbane, belebte Umfeld bietet nach planerischer Einschätzung einen geeigneten Rahmen. Der Standort ist jedoch als Vorschlag zu verstehen, der insbesondere auch unter Beachtung der historischen Zusammenhänge in der Ausgestaltung der Entwurfsplanung zu hinterfragen sein wird.

[B13] Bauliche Nachverdichtung entlang der Bensheimer Straße und des Ahornweges

[B13] Bauliche Nachverdichtung entlang der Bensheimer Straße und des Ahornweges
Zeithorizont: mittelfristig (in Teilen derzeit nicht umsetzbar)
Entlang der Bensheimer Straße und des Ahornweges ist eine bauliche Entwicklung angestrebt. Ziel ist es hier nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen zu verorten. Der bestehende Standort der Moschee ist städtebaulich geeignet und allgemeinhin akzeptiert. Die städtebauliche Entwicklung soll einen Fortbestand ermöglichen.
Für die Entwicklung des Bereiches sind verschiedene Szenarien denkbar. Wunsch der IGMG Gemeinde ist ein direkter Erwerb der Flächen. Um aus städtischer Sicht die Steuerungsfunktionen in der Gebietsentwicklung zu bewahren, ist zunächst der Erwerb aller Flächen durch die Stadt vorzusehen. Die weitere Umsetzung der Maßnahme ist durch ein Nutzungskonzept, eine Erschließungsplanung und die zugehörige Bauleitplanung zu entwickeln. Nach Erwerb der Flächen ist etwaig störende Bausubstanz abzureißen und nutzungsabhängig sind Altlastensanierungen durchzuführen.

[B15] Verbesserung Bahnunterführung sowie Wegeverbindung entlang der Pfrimm

[B15] Verbesserung Bahnunterführung sowie Wegeverbindung entlang der Pfrimm
Zeithorizont: mittelfristig
Die Brückenunterquerung soll mitsamt dem zugehörigen Wegeabschnitt zwischen Wolframstraße und dem Knotenpunkt zwischen Kleiner Weide und dem Bereich Am Holzhof aus sicherheitstechnischen Aspekten (insbesondere Wegebeschaffenheit, Beleuchtung Unterführung und soweit möglich Hochwasserfreiheit) verbessert werden. Die Wegeverbindung entlang der Pfrimm senkt sich hinter der Bebauung an der Wolframstraße zum Gewässer hin ab und ist dadurch häufig von Hochwasser beeinträchtigt. Die Maßnahme liegt im Überschwemmungsgebiet der Pfrimm und ist daher besonders strengen planungsrechtlichen Regelungen unterworfen. Eingriffe in die Erdoberfläche sind hier zur Wahrung eines schadlosen Hochwasserabflusses grundsätzlich verboten. Über Ausnahmegenehmigungen entscheidet die Obere Wasserbehörde.

Derzeit nicht umsetzbare Maßnahmen [B3, B4, B5, B6, B7, B8, B1w, B1o]

Die folgenden Maßnahmen können derzeit nicht umgesetzt werden. Grund hierfür ist die eingeschränkte Verfügbarkeit von Flächen. 


[B3] Nutzung bestehender Bahnbrücken
Für die konzeptionell angestrebte Durchgängigkeit der Wegeverbindungen auf den westlichen
freiwerdenden Bahnflächen ist die Einbeziehung zweier bestehender Brückenbauwerke (zur Querung der Pfrimm und zur Querung des Übergangs zum Holzhof) nötig. Die beiden Brückenbauwerke sind den sicherheitstechnischen Anforderungen für die

[B4] Aufenthaltsbereiche / Treffpunkte
Innerhalb der parkartig zu entwickelnden Bereiche sind an geeigneten Stellen Aufenthaltsbereiche
durch räumliche Gestaltung zu definieren. Übergeordnete Treffpunkte sind vor allem im Bereich
Güterhallenstraße als Jugendangebot im Zusammenhang mit dem Jugendzentrum aber auch als
Treffpunkt für die benachbarten Bewohner aus Neuhausen und im Bereich Bensheimer Straße /
Ahornweg vorzusehen. Kleinteiligere Verweilangebote sind nutzungsabhängig eingestreut an
verschiedenen Stellen denkbar.

[B5] Spielangebote
Spielangebote sollen dezentral zur allgemeinen Attraktivierung der Grünen Schiene aber insbesondere im westlichen Bereich der freiwerdenden Bahnflächen angeboten werden. In Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbereich / Treffpunkt kann so ein generationsübergreifend nutzbarer Freiraum entstehen.

[B6] Sportangebote
Für ältere Jugendliche und Erwachsene sind Sportangebote zu entwickeln. Eine Konzentration von anlagengebundenen Freizeitangeboten ist insbesondere in dem Bereich der Güterhallenstraße und/oder am Standort Bensheimer Straße Ahornweg denkbar. Mögliche Nutzungen sind Angebote für Trendsportarten wie Skate- oder Parcoursanlagen oder auch Streetsoccer-, Basketball-, Hockey- oder auch Beachvolleyballfelder.

[B7] Interkulturelle Gärten und Kleingärten
Interkulturelle Gärten, wie sie beispielsweise im Bereich Ludwigshafen, Göttingen oder der LGS Landau erprobt wurden, bieten die Möglichkeit private Gartennutzung durch einen Integrationsaspekt zu erweitern. Ein Standort kann in der rückseitigen Ergänzung der Kleingartenanlage in der Radgrube, im Bereich Ahornweg/ Bensheimer Straße oder langfristig im Bereich am Holzhof vorgesehen werden. Da die Kleingartenanlage in der Radgrube sich zukünftig in direkter Nachbarschaft zu der neu zu gestaltenden Wegeverbindung befindet, können die Rückseiten entsprechend der dann gesteigerten Öffentlichkeit z.B. durch Angliederung weiterer Parzellen abgerundet werden. Insbesondere vor Freigabe der Flächen für gartenbauliche Nutzung sind Bodenuntersuchungen durchzuführen, um etwaige Bodenbelastungen auszuschließen.

[B8] Extensiv gestaltete Bereiche
Neben den Standorten anlagengebundener bzw. intensiver Freiraumnutzung sind weitläufige Bereiche der Bahnflächen extensiv zu gestalten. Funktional beherbergen diese die integrierten Wegeverbindungen und dienen ansonsten dem allgemeinen Landschafts- und Naturerlebnis. Damit sollen die vorhandenen finanziellen Ressourcen für die Flächenumgestaltung geschont sowie zukünftige Pflege- und Betreuungsleistungen minimiert werden. Die extensive Gestaltung zielt auch auf den Erhalt vorhandener Habitate für die Tier- und Pflanzenwelt ab. Der vorhandene Charakter der Bahnflächen kann als Identitätsmerkmal in die zukünftige Gestaltung transportiert werden.

[B1w; B1o] westliche/ östliche Wegetrasse
Die westliche Wegetrasse [B1w] kann auf den freiwerdenden Bahnflächen umgesetzt werden. Sie
bindet im Süden an den Bahnhof an und soll im Norden an den vorhandenen Radweg entlang des
ehemaligen Bahndamms anschließen. 
Die im städtebaulichen Rahmenplan dargestellte östliche Wegetrasse [B1o] nutzt ebenfalls die freiwerdenden Bahnflächen, verläuft aber auch teilweise in bestehenden Straßen- und Freiräumen.

Maßnahmen östlich der Bahnflächen

[O1] Umgestaltung des Parkplatzes am Kreisel Gaustr. / Pfortenring

[O1] Umgestaltung des Parkplatzes am Kreisel Gaustr. / Pfortenring
Zeithorizont: langfristig
Im Zuge der Umgestaltung des östlichen Ausgangs des Neuhauser Tunnels ist die Umgestaltung des Parkplatzes durchzuführen. Dieser Bereich soll eine Verbindungsfunktion zwischen der Grünen Schiene und dem Albert-Schulte-Park übernehmen. Die Funktion als Parkplatz kann erhalten bleiben, eine adäquate Gestaltung ist vorzusehen.

[O4] Private Sanierungsmaßnahmen östlich

[O4] Private Sanierungsmaßnahmen östlich (Aufwertung im Zuge Gebäudesanierung und Wohnumfeldverbesserung)
Zeithorizont: Dauerthema
Private Sanierungsmaßnahmen können förderfähig sein, wenn diese mit einer städtebaulichen Verbesserung verbunden sind. Die privaten Investitionen können durch Bezuschussung unterstützt werden.
Innerhalb der Bestände der Wohnungsbau GmbH sind sowohl energetische Sanierungen als auch Sanierungen im Sinne der Barrierefreiheit notwendig, um insgesamt zeitgemäße Wohnangebote im Projektgebiet zu befördern. Als städtebauliche Aufwertung kann auch die angestrebte Wohnumfeldverbesserung in den gemeinschaftlich genutzten aber privaten Grundstücksfreiflächen verstanden werden. Die Förderfähigkeit der zu sanierenden Bestände in der Kiesstraße, entlang der
kleinen Weide, im Bereich zwischen Birkenweg und Mainzer Straße; entlang der Lukasstraße und im Bereich der Küchlerstraße ist auf Grundlage einer zu erstellenden Modernisierungsrichtlinie zu prüfen.

[O5a] Nachverdichtung mit Quartierszentrum an der Kleinen Weide

[O5a] Nachverdichtung mit Quartierszentrum an der Kleinen Weide
Zeithorizont: kurz-bis mittelfristig, erste Phase der Entwicklung im Nordend

Das Baufeld an der kleinen Weide soll punktuell mit Wohnbebauung nachverdichtet werden. Ein Quartierszentrum soll innerhalb der neu zu errichtenden Gebäude im Bereich der Kleinen Weide verortet werden. Räumlichkeiten zur Integration der derzeit am Holzhof verorteten Spiel- und Lernstube sind in das Raumkonzept des Quartierszentrums einzubeziehen. Evtl. sind auch weitere Angebote wie z.B. die vorhandene Seniorenbegegnungsstätte und ein Quartierscafé zu integrieren.
Im Zuge der Neubaumaßnahmen kann eine platzartige Quartiersmitte entwickelt werden. Als zweiter Schritt ist der Spielplatz am südlichen Ende der Kleinen Weide in den Bereich der neuen Quartiersmitte zu verlagern und neu zu gestalten, bevor auch in diesem Bereich eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung stattfinden kann.

[O6] Ausbau Birkenweg und [07] Ausbau Erlenstraße

[O6] Ausbau Birkenweg und [07] Ausbau Erlenstraße
Zeithorizont: mittelfristig
Der Birkenweg und die Erlenstraße sind zwischen Radgrubenweg und Großer Weide auszubauen. In diesem Abschnitt gliedern die beiden Straßen den städtebaulich als quartiersprägend und erhaltenswert bewerteten Baubestand der 1920er und -30er Jahre. Die Fahrbahnbeschaffenheit ist z.T. sanierungsbedürftig und Parkflächen wirken z.T. ungeordnet. Im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen am Baubestand wird einer Aufwertung des Straßenraums ein hohes Potential beigemessen, um eine Verbesserung des Ortsbildes herbeizuführen. Eine Gliederung von Fahrbahn, Parkflächen, Gehwegen und die Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes können zu einer Aufwertung des Straßenraums als Bestandteil des direkten Wohnumfeldes beitragen.

Maßnahmen westlich der Bahnflächen

[W1] Ausbau und Gestaltung Konrad-Meit-Platz

[W1] Ausbau und Gestaltung Konrad-Meit-Platz
Zeithorizont: mittelfristig
Der Konrad-Meit-Platz soll ausgebaut werden. Neben der Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion der Erschließungsstraße mit vorhandenem Parkplatz soll der Platz auch als nachbarschaftliche Mitte
hinsichtlich seiner Aufenthaltsqualität verbessert werden. Dazu sollen aufenthaltsbezogene Angebote ergänzt werden. Im Zusammenhang mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen an der umgebenden Bebauung soll so das Wohnumfeld zusätzlich verbessert werden.

[W2] Ausbau Gaustraße

[W2] Ausbau Gaustraße
Zeithorizont: mittelfristig
Der Straßenraum ist in Folge des Tunnelumbaus neu zu ordnen. Die neue Querschnittsgestaltung und die zugehörigen Verbindungen für den Fuß- und Radwegeverkehr – auch zur Grünen Schiene - sind einzubeziehen.

[W3] Ausbau Güterhallenstraße

[W3] Ausbau Güterhallenstraße (ggf. im Zuge Bauliche Nachverdichtung entlang der Güterhallenstraße)
Zeithorizont: kurz-mittelfristig
Der Straßenraum ist hinsichtlich Parkierungskonzept und Querschnittsgestaltung zu überplanen. Auf die geplanten Übergänge auf die Grüne Schiene im Bereich der nördlichen Güterhallenstraße und im Bereich der Mündung der Würdtweinstraße ist zu reagieren. Ebenso ist die bauliche Entwicklung entlang der südlichen Güterhallenstraße zu berücksichtigen.

[W6] Private Sanierungsmaßnahmen westlich

[W6] Private Sanierungsmaßnahmen westlich (Aufwertung im Zuge Gebäudesanierung und Wohnumfeldverbesserung)
Zeithorizont: Dauerthema
Die Förderfähigkeit der zu sanierenden Bestände östlich der Bahnflächen im Bereich Konrad-Meit-Platz; nördlich der Bebelstraße und in der Güterhallenstraße auf Grundlage einer zur erstellenden Modernisierungsrichtlinie ist zu prüfen.

[W9] Straßenraumgestaltung Lohstraße und westliche Talstraße

[W9] Straßenraumgestaltung Lohstraße und westliche Talstraße
Zeithorizont: kurzfristig
Die Verbindung entlang der Pfrimm führt auch entlang Loh- und westlicher Talstraße. Um die Qualität des Straßenraumes auch in Zusammenhang der Erlebbarkeit der Pfrimm zu verbessern sind kaputte bzw. desolate Absturzsicherungen auszutauschen und unnötige Einbauten zu entfernen. Die Beleuchtungssituation ist zu überprüfen und ggf. anzupassen. Eine mögliche Auslichtung des vorhandenen Baumbestandes ist zu prüfen.

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